Betreuung bei Demenzerkrankung
Zusätzliche Betreuungsleistungen
Eine finanzelle Unterstützung der Pflegekasse auch ohne Vorliegen eine Pflegestufe
"Zusätzliche Betreuungsleistungen" nach § 45 SGB XI für die
Pflegebedürftige mit
erhelblichem allgemeinen Betreuungsbedarf sollen
Pflegenden eine Auszeit von der
verantwortungsvollen Betreuungsaufgabe
ermöglichen.
Wer hat Anspruch auf "zusätzliche Betreuungsleistungen" ?
Pflege - und Betreuungsbedürftige die in ihrer Alltagskompetenz erheblich
eingeschränkt
sind, z.B.
an Demenz erkrankte Personen
Personen die an einer geistigen Behinderung oder
an einer psychischen Erkrankung leiden
WICHTIG!
Dies gilt auch für Versicherte, die sonst keine
Leistungen der Pflegekasse erhalten, aber
dennoch einen erheblichen
Beaufsichtigungs- und Betreuungsbedarf haben. Eine
vorhandene Einstufung in
eine Pflegestufe ist keine Voraussetzung! Diese Personen
werden dann der
Pflegestufe 0 zugeordnet.
Die Bezeichnung der Pflegestufe 0 wird für Pflegebedürftige
verwendet bei denen zwar
eine pflegerische und hauswirtschaftliche
Unterstützung notwendig ist, jedoch die Kriterien
der Pflegestufe 1 noch
nicht erfüllt sind. Dazu gehören zum Beispiel diese
Pflegebedürftigen die in
der Hauptsache beaufsichtigt und betreut werden müssen.
Welche Beträge können von der Pflegekasse gezahlt werden? Je
nach Schweregrad
der Fähigkeitsstörungen, auch "eingeschränkte
Alltagskompetenz" genannt
100€ pro Monat oder
200€ pro Monat
Werden diese Beträge im Laufe des JAhres nicht voll
ausgeschöpft kann man den
verbleibenden Betrag auf das Folgejahr übertragen
und bis zum 30. Juni geltend machen.