Grundpflege
Zur Grundpflege im Sinne der Pflegeversicherung gehört
im Bereich der Körperpflege
Waschen
Duschen
Baden
Zahnpflege
Kämmen
Rasieren
Darm- oder Blasenentleerung
im Bereich der Ernährung
Mundgerechtes Zubereiten der Nahrung
Aufnahme der Nahrung
im Bereich der Mobilität
Aufstehen- und zu Bett gehen
An- und Auskleiden
Gehen
Stehen
Treppensteigen
Verlassen- und Wiederaufsuchen der Wohnung